KO-Tropfen tauchen leider auch in „unseren Breiten“ immer wieder auf. Das Verabreichen solcher Tropfen ist aber keine Kleinigkeit, damit macht man sich strafbar. Welche Konsequenzen einem dabei blühen erfährt ihr im folgenden Beitrag.

Ab 14 Jahren ist man deliktsfähig und damit strafbar. Das bedeutet, dass du sowohl zu Geld- als auch zu Freiheitsstrafen verurteilt werden kannst. Wie schwer die Strafe ausfällt, kommt auf dein Motiv und auf das Ergebnis an. Genaueres zur Strafmündigkeit kannst du HIER nochmal nachlesen.

Schon das Verabreichen solcher Tropfen stellt eine Körperverletzung dar. Auch der bloße Versuch ist strafbar.

Du wirst dabei erwischt, wie du jemanden etwas ins Getränk mischst.

Du warst „erfolgreich“, die Tropfen sind im Getränk. Dein Opfer nimmt das Getränk jedoch nicht zu sich.

Du trägst grundsätzlich auch die Verantwortung für sämtliche Folgen, die durch die KO-Tropfen verursacht werden. Je schwerer die Folgen, desto höher wird die Strafdrohung. Es spielt dabei kaum eine Rolle, ob du die weiteren Schäden beabsichtigt hast oder nicht. Außerdem kannst du zusätzlich schadenersatzpflichtig werden. Das kann zB bedeuten, du musst Schmerzengeld zahlen, monatliche Beträge für länger andauernde oder bleibende Schäden, oder sogar den Verdienst ersetzen, wenn das Opfer nicht arbeitsfähig ist.

Das Opfer verletzt sich aufgrund der geschwächten körperlichen Fähigkeiten und bricht sich dabei ein Bein. Vielleicht kommt es dabei sogar zu schweren Dauerfolgen, das Opfer kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Die Körperverletzung führt in weiterer Folge zum Tod des Opfers.

Auch das Motiv, das hinter deiner Tat steht, ist maßgeblich für die Strafdrohung. Handelst du aus jugendlicher Leichtsinnigkeit und Unwissenheit, wird deine Tat wahrscheinlich eher an der unteren Grenze anzusiedeln sein.

Du möchtest deinem*r Freund*in einen Streich spielen, dabei willst du auf keinen Fall, dass ihm etwas passiert. Du denkst deine Tat ist lustig und cool. Er*Sie trägt keine Schäden davon.

Verabreichst du dagegen einer*m Bekannten KO-Tropfen in der Absicht, später ihre*seine Hilflosigkeit für sexuelle Handlungen auszunutzen, kann es sich dabei sogar um Vergewaltigung handeln. Auch dabei gibt es verschiedene „Schweregrade“, etwa ist die Strafdrohung höher, wenn eine Vergewaltigung eine Schwangerschaft zur Folge hat, oder schwere Verletzungen.

Kommst du erst nach der Tat darauf, dass du etwas richtig Blödes gemacht hast, solltest du auf jeden Fall versuchen, den Schaden abzuwenden. Sag es der Person, ruf Hilfe, mach irgendetwas. Jeder Versuch, einen Schaden wieder abzuwenden, kann sich strafmildernd auswirken.

Wenn du selber Opfer oder Zeuge wurdest, hol schnellstmöglich ärztliche Hilfe und erstatte Anzeige bei der Polizei. Je nach Art der Substanz kann sie nur sehr kurz im Blut oder Urin nachgewiesen werden, darum ist es wichtig, dass so schnell wie möglich reagiert wird.

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Bilder: www.pexels.com

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