Ab wann bin ich strafbar?
Die Strafbarkeit hängt zwar noch von anderen Faktoren ab, beginnt aber grundsätzlich mit 14 Jahren. Ab 14 bist du deliktsfähig, du kannst angezeigt, strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden. Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, etwas als unerlaubt zu erkennen und danach zu handeln.
Zwei Fälle gibt es, in denen du trotzdem straflos bist:
- wenn du zwar schon 14 bist, das Gericht aber feststellt, dass du noch nicht die nötige Reife besitzt
- wenn du zwar 14 Jahre alt, aber noch nicht 16 bist, und
– deine Tat nicht mit mehr als 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, und
– dich kein schweres Verschulden trifft, und
– eine Strafe nicht nötig ist, um dich von weiteren Taten abzuhalten
Unter 14 kannst du nicht strafrechtlich verfolgt werden. Notfalls könntest du aber anderswo untergebracht werden, wenn in deinem Umfeld deine Entwicklung gefährdet ist.
Für Jugendliche, das sind im Strafrecht Personen zwischen 14 und 18 Jahren, gibt es andere Strafrahmen als für Erwachsene. Der Strafrahmen für Jugendliche beträgt jeweils die Hälfte.
Beispiel: Du hast jemanden das Handy gestohlen. Das ist Diebstahl, dieser ist mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Für Jugendliche wird die Strafdrohung halbiert, das heißt, du musst mit höchstens 3 Monaten oder 180 Tagessätzen rechnen.
Auch für junge Erwachsene, das sind Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen geringere Strafdrohungen.
Das bedeutet aber natürlich nicht, dass du sofort bestraft wirst. Wenn Jugendliche eine Straftat begehen, die im Erwachsenenrecht mit nicht mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, niemand durch die Tat gestorben ist und eine Strafe nicht nötig erscheint, um von weiteren Taten abzuhalten, gibt es keine strafrechtliche Verfolgung.
Abgesehen davon ist auch eine Diversion möglich. Das heißt, dass entweder von der Verfolgung ganz abgesehen wird oder das Verfahren eingestellt wird, wobei gewisse Maßnahmen verhängt werden können. Diese Maßnahmen sind zum Beispiel gemeinnützige Leistung oder ein Tatausgleich. Dabei muss immer aufgepasst werden, dass die Maßnahme auf die Leistungsfähigkeit der Jugendlichen angepasst ist und seine Zukunft nicht unnötig erschwert wird. Aus diesen Gründen kann es auch vorkommen, dass Jugendliche oder junge Erwachsene zwar schuldig gesprochen werden, aber keine Strafe bekommen.
Wirst du verurteilt, steht das auch in deinem Strafregisterauszug. Spätestens nach fünf Jahren ist die Strafe getilgt. Das heißt, dass sie nirgends mehr aufscheint und du als unbescholten giltst.
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