Geschäftsfähig bist du, wenn du (Rechts-)Geschäfte selbst abschließen darfst. Das heißt, dass du Dinge kaufen kannst, egal wie teuer sie sind, Verträge abschließen kannst, etwas mieten darfst, etwas verschenken darfst oder Geschenke annehmen darfst und noch viel mehr. Wer geschäftsfähig ist, kann ein Recht erwerben, er kann sich aber auch zu etwas verpflichten.
Geschäftsfähigkeit darfst du aber nicht mit Rechtsfähigkeit verwechseln. Rechtsfähig bist du ab deiner Geburt, das heißt, dass du erben kannst zum Beispiel.

Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Das bedeutet, dass sie gar keine Rechtsgeschäfte abschließen können. Die Geschäfte für Kinder unter 7 Jahren erledigen ihre Eltern für sie, das sind die gesetzlichen Vertreter. Eine Ausnahme gibt es für sogenannte „Taschengeldgeschäfte“, diese darf auch ein Kind unter 7 Jahren selber tätigen. Darunter fällt zum Beispiel das Einkaufen einer Jause, Süßigkeiten, Zeitschriften,… kleine Dinge eben, die das Kind vom Taschengeld zahlen kann.

Mit 7 Jahren beginnt die beschränkte Geschäftsfähigkeit. Diese dauert bis zur Volljährigkeit, also bis 18 Jahre. Es gibt zwei Stufen der beschränkten Geschäftsfähigkeit:
• von 7 bis 14 Jahren gilt man als unmündig minderjährig
• ab 14 bis 18 ist jemand mündig minderjährig.

Unmündig Minderjährige sind ebenfalls zu Taschengeldgeschäften berechtigt, je älter man aber wird, desto mehr kann man auch kaufen. Es muss aber ein altersgerechtes Geschäft des täglichen Lebens sein, das sind zum Beispiel Kinokarten, Eintrittskarten fürs Freibad, Bücher,… Nicht zum täglichen Leben gehört es zum Beispiel, wenn du mit 12 Jahren einen Fernseher oder ein Fahrrad kaufen möchtest. Ein solches Geschäft ist „schwebend unwirksam“, das bedeutet, dass deine Eltern erst zustimmen müssen damit es wirksam wird. Hier liegt der Unterschied zur gänzlichen Geschäftsunfähigkeit: würde ein Kind von 6 Jahren einen Fernseher kaufen wollen, ist es absolut nichtig. Da hilft auch die Zustimmung der Eltern nicht, das Kind kann so etwas nicht selber kaufen.

Eine Besonderheit gibt es auch bei Geschenken. Unmündig Minderjährige können Geschenke annehmen, aber nur, wenn damit keine Verpflichtungen verbunden sind. Jugendliche unter 14 dürfen zum Beispiel ohne Zustimmung der Eltern kein Haustier geschenkt bekommen, da ein Haustier auch mit Verpflichtungen verbunden ist. Es braucht Ausstattung, Futter, vielleicht sogar einen Stall, und damit zieht es Verpflichtungen mit sich, die man als Jugendlicher vielleicht gar nicht einschätzen kann oder nicht bewältigen kann.

Mit 14 Jahren bist du immer noch nur beschränkt geschäftsfähig, allerdings gilt man schon als mündig minderjährig. Mündig Minderjährige dürfen sich selber zu (kleinen) Arbeiten verpflichten. Sie dürfen zum Beispiel  Babysitten gegen Geld, gegen Bezahlung für jemanden Einkaufen gehen oder einen Arbeitsvertrag für einen Ferialjob schließen. Einem Vertrag für eine Lehrstelle dagegen müssen die Eltern immer zustimmen.

Über ihr Geld dürfen mündig Minderjährige selber verfügen, solange sie die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährden. Auch, wenn deine Eltern für Wohnen und Verpflegung aufkommen, solltest du, je älter du wirst, immer mehr selbst dazu in der Lage sein. Das darf durch übermäßige Ausgaben nicht gefährdet werden. Beispielsweise kannst du in diesem Alter
einen Handyvertrag abschließen, wenn du ausreichend Taschengeld bekommst oder Einkommen hast, aber für den Führerschein wirst du trotzdem die Zustimmung deiner Eltern brauchen.

Ab 14 Jahren darfst du außerdem ein Konto und eine Bankomatkarte haben, wenn deine Eltern zustimmen.

Wenn du kurz vor deinem 18. Geburtstag Geschäfte machst, zu denen du eigentlich noch nicht berechtigt bist, wird das Geschäft nicht automatisch mit deiner Volljährigkeit wirksam. Du musst ausdrücklich schriftlich erklären, dass du das Geschäft als rechtswirksam anerkennst.

Deine Eltern sind deine gesetzlichen Vertreter. Brauchst du ihre Zustimmung, reicht im Normalfall die Zustimmung eines Elternteils, auch dann, wenn der andere dagegen ist. In wenigen Ausnahmefällen benötigst du allerdings die Unterschriften beider Eltern

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